AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stiegenbau LANG                    Stand: April 2017


I. Allgemeines

  • Für den vorgelegten Vertrag gilt österreichisches Recht.
  • Abweichende oder zusätzliche Vertragsvereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf dem gegenseitigen Vertragsformular schriftlich niedergelegt und von uns schriftlich bestätigt sind.

II. Bestellung - Lieferung - Montage

  • Bei der Bestellung oder spätestens bei Naturmaßnahme hat der Käufer den Aufbau der Fußböden bekannt zu geben. Die entstehenden Kosten bei falschen Angaben von Geschoßhöhen trägt der Käufer.
  • Holzmuster dienen nur zur Orientierung und können von der tatsächlich gelieferten Ware, sowohl im Farbton als auch in der Struktur abweichen.
  • Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit vergeben werden.
  • Jede für den Auftrag relevante Änderung, die nach Auftragserteilung auf einer Baustelle vorgenommen wird, ist uns unverzüglich mitzuteilen. Änderungen einer Bestellung bewirken eine Preisanpassung und einen neuen Liefertermin.
  • Bei Bestellung "auf Abruf" ist der gewünschte Liefertermin mindestens 2 Monate vorher bekannt zu geben. Kann die Ware nicht innerhalb eines Jahres ausgeliefert werden, weil sie nicht fristgerecht "abgerufen" wird, so wird ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Lagergebühr von 4% der Auftragssumme verrechnet.
  • Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montagearbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Kosten, die durch Behinderung (auch im Zugangsverkehr zur Baustelle) entstehen, hat der Käufer zu tragen. Im Besonderen hat der Käufer für ausreichende Raumtrocknung bis zum vereinbarten Montagetermin zu sorgen.
  • Alle Wasser-, Gas-, Bodenheizungs-, Staubsauger- und Elektroleitungen sind dem Montagepersonal richtig anzugeben. Anderseits haften wir nicht für daraus resultierende Schäden.
  • Anfallende Kosten für notwendige Verputz-, Spachtel- und Malerarbeiten am Betonkern bei Betonstiegen, beziehungsweise das Ausbessern von montagebedingten Beschädigungen und Verschmutzungen am Mauerwerk werden vom Käufer getragen.
  • Wir behalten uns sachlich gerechtfertigte geringfügige Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
  • Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Erzeuger- oder Lieferfirma verschuldet worden sind.

III. Zahlung

  • Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich nach Rechnungserhalt netto Kassa zu bezahlen.
  • Die Fälligkeit der Rechnungssumme verzögert sich nur bei schriftlicher Geltendmachung erheblicher Mängel bis zu deren Behebung.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen von max. 3%pM zu berechnen. Überdies sind Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen.

IV. Eigentumsvorbehalte

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Pfändung des Kunde behalten wir uns das Recht vor, die bereits gelieferte Ware wieder abzuholen, auch wenn diese bereits montiert wurde. Der Kunde verzichtet bereits jetzt auf die Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen.
  • Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

V. Gewährleistung

  • Der Kunde hat jede Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Die Mängelfreiheit hat jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung oder Fremdmontage zu erfolgen.
  • Natürliche Farbunterschiede im Holz sind kein Grund zur Beanstandung.
  • Die Haftung für Anspruch auf Schadenersatz dem Erstkäufer gegenüber, für Schäden die nachweislich auf Mängel unserer gelieferten Ware zurückzuführen sind, wird auf 3 Jahre beschränkt.
  • Natürlicher Verschleiß oder fahrlässige Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung oder Pflege, befreit von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.

VI. Storno

  • Vertragsstornierungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Im Übrigen sind wir berechtigt entweder den bereits getätigten Aufwand, oder eine Mindeststornogebühr in der Höhe von 8% der Auftragssumme zu verrechnen.

VII. Rücktrittsrecht

  • Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben enthält. Frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren, sofern diese nicht maßgefertigt für den Kunden geliefert wurden, mit dem Tag, an dem der Kunde den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Urkunde erhält.

VIII. Preisgarantie

  • Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Bei späterem Lieferwunsch werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.

IX Gerichtsstand

  • Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das Gericht Weiz als das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.